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Allgemeine Geschäftsbedingungen(Stand 01.03.2006) der Firma Erkelenz - Türen GmbH Blockweg 2, 33129 Delbrück1. Allgemeines / Geltungsbereich1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen. 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten für alle Verträge, die nicht unter Bestimmung des Verbrauchsgüterkaufs fallen. 2. Auftragserteilung2.1. Die Angebote des Käufers sind freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich verein- 3. Vertragspflichten des Verkäufers3.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge, Qualität und Verpackung, ansonsten Ware mittlerer Art und Güte zu liefern. Abweichungen in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert abzurechnen. 3.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, nach dem vereinbarten Termin zu erfüllen, wenn der Käufer von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfül- 3.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei allen Arten der Beförderung mit dem Beginn der Verladung auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Waren vom Erfüllungsort erfolgt, oder wird die Frachtkosten trägt. 3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Unsicherheitseinrede gem. § 321 BGB zu erheben, wenn der Käufer gegenüber bestehenden Pflichten nur unzureichend erfüllt, insbesondere schleppend zahlt oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder mit der anstehenden Lieferung überschritten wird. Der Verkäufer ist nicht verpflich- 4. Zahlung4.1. Die Rechnungsbeträge sind gem. den Konditionen des Verkäufers auf der Auftragsbe- 5. Gewährleistung5.1. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Lieferung dem Verkäufer anzuzeigen. 5.2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen. 5.3. Sofern der Verkäufer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseiti- 5.4. Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware.
Die Kurze Verjährungsfrist gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung
von Leben / Körper / Gesundheit und auf grober Fahrlässigkeit beruhende Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der
Verkäufer nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnitts- 6. Eigentumsvorbehalt6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. 6.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall. 6.3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräu- 7. Abnahmeverzug7.1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen
Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung
und / oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers
auf Vertrags- 7.2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Zahlung auch einer Spedition bedienen. 7.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwir- 8. Rücktritt8.1. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. 8.2. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. 9. Allgemeine Vertragsgrundlagen9.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bzw. den Geschäftsbeziehungen der Parteien ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen
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